Hygienekonzept Kelterei

Unser Hygienekonzept

Die Kelterei des OGV Fischbach e.V. unterliegt als Herstellungsbetrieb für Obstsäfte für Mitglieder und Kunden den Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir den Ablauf des Kelterbetriebs den geltenden Hygienevorgaben (gemäß § 12 Abs. 2 i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der 4. BIfSMV) angepasst und das folgende Hygienekonzept zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden erstellt.

Die Regeln für Anlieferung, Abholung und Aufenthalt gelten bis auf Weiteres auf dem gesamten Vereinsgelände. Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Keltereipersonals.

Vielen Dank!

1) Allgemeine Bestimmungen:

1.1 Das Schutz- und Hygienekonzept muss unter allen Umständen von Kunden und Helfern eingehalten werden.

1.2 Gegenüber Personen, die die Vorgaben nicht einhalten, wird der Obst- und Gartenbauverein Fischbach konsequent vom Hausrecht Gebrauch machen.

2) Anlieferung und Abholung:

2.1 Obstanlieferung und -abholung erfolgen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvergabe und Absprache.

2.2 Bei Terminvergabe werden die Kontaktdaten (Name, Adresse und Telefonnummer) von Kunden erfasst, um im Fall einer nachträglich identifizierten COVID-19-Erkrankung alle Kontaktpersonen zum fraglichen Zeitpunkt identifizieren zu können.

2.3 Bei Anlieferung und Abholung der Ware sind die gekennzeichneten und vorgegebenen Laufwege einzuhalten.

2.4 Ab-/Ausladehilfen durch die Keltereimitarbeiter findet im Regelfall vor Ort nicht statt. In Ausnahmefällen sind Mindestabstand und Maskenpflicht einzuhalten.

2.5 Ablade- und Abholvorgänge sind zügig abzuwickeln. Danach ist das Gelände vor der Kelterei zügig zu verlassen.

2.6 Begleitende Kinder unter 6 Jahren müssen während der Anlieferung bzw. Abholung im Fahrzeug bleiben.

3) Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln:

3.1 Es sind nur Helfer, Mitglieder und Kunden zugelassen, die innerhalb von 14 Tagen vor Besuch der Kelterei keinen Kontakt zu einem nachweislich positiv getesteten Covid-19-Patienten hatten. Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere dürfen das Keltereigelände nicht betreten.

Sollten Kunden oder Mitarbeiter während ihres Keltereibesuchs Symptome entwickeln, müssen sie das Keltereigelände umgehend verlassen.

3.2 Alle Mitarbeiter führen vor Beginn Ihrer Tätigkeit auf dem Keltereigelände einen Corona-Schnelltest durch. Nur bei negativem Test darf das Keltereigebäude betreten werden. Die benötigten Schnelltests werden vom OGV Fischbach bereitgestellt.

3.3 Sollten während oder in den Tagen nach dem Aufenthalt in der Kelterei entsprechende Krankheitssymptome auftreten, ist umgehend der unter Ziff. 10 genannte Corona-Ansprechpartner zu informieren und telefonisch der Hausarzt kassenärztliche Bereitschaftsdienst (Tel. 116117) zu kontaktieren.

3.4 Der Obst- und Gartenbauverein Fischbach führt eine Liste der anwesenden Mitarbeiter und Kunden. Die erhobenen Daten werden ausschließlich auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörden zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen weitergegeben.

4) Zugangsbeschränkung und Laufwege:

4.1 Die Zufahrt zur Kelterei Am Freizeitpark 12A wird durch die Mitarbeiter der Kelterei reglementiert und ist ausgeschildert.

4.2 Die Laufwege vor Ort sind durch Beschilderung ausgewiesen. Die Laufwege sind von allen Anwesenden einzuhalten.

4.3 Der Zutritt zum Keltereiraum ist nur den Mitarbeitern gestattet. Kunden haben keinen Zutritt zum Keltereiraum.

5) Möglichkeit zur adäquaten Händehygiene:

5.1 Allen Mitarbeitern der Kelterei werden vom Obst- und Gartenbauverein Fischbach ausreichend Waschgelegenheiten, Seifenspendern mit Flüssigseife sowie Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt. Ein Aushang vor Ort weist zudem auf korrektes Händewaschen hin.

5.2 Das Tragen von Schutz- und Arbeitshandschuhen in der Kelterei ist erforderlich.

5.3 Für Mitarbeiter und Kunden wird Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

6) Belüftung:

Der Kelterraum wird durch Offenhalten der Tür und der Fenster sowie durch ein Abluftsystem dauerhaft durchlüftet.

7) Einhaltung des Mindestabstands:

7.1 Jeder ist angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Es ist konsequent ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Personen, einschließlich der Keltereimitarbeiter, einzuhalten.

7.2 Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmungen etc.) ist gänzlich zu unterlassen.

8) Mund-Nasen-Schutz:

8.1 Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2- oder medizinische Masken) ist auf dem gesamten Vereinsgelände für Mitarbeiter, Kunden und deren Begleitpersonen zwingend erforderlich (Maskenpflicht).

8.2 Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit. Es wird gebeten, auf Anforderung die mitzuführende ärztliche Bestätigung als Nachweis vorzulegen.

8.3 Für die Mitarbeiter in der Kelterei ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz dann erforderlich, wenn der Mindestabstand von 1,50 m zu weiteren Personen nicht gesichert eingehalten werden kann.

9) Bezahlung:.

9.1 Die Barzahlung erfolgt kontaktlos und ist wie folgt an der extra eingerichteten Zahlstelle vor dem Keltergebäude abzuwickeln:

9.2 Die Mitarbeiter teilen dem Kunden die Höhe des zu zahlenden Betrags mündlich mit.

9.3 Der Kunde tritt an die eingerichtete Zahlstelle heran und legt das abgezählte Bargeld in das eigens bereitgestellte Behältnis.

9.4 Anschließend ist das Gelände zügig zu verlassen.

10) Corona-Ansprechpartner:

Corona-Ansprechpartner für Mitarbeiter und Kunden:

Matthias Fischer (Tel. 09261-40648 oder 0170-7585950).